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BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 413 StPO
Verhältnis zwischen der präventiven Unterbringung nach Landesgesetzen und dem strafrechtlichen Sicherungsverfahren (keine Geltung des Legalitätsprinzips; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schuldunfähigkeit eines Beschuldigten aufgrund einer anhaltend wahnhaften Störung mit systematisiertem Wahn; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz; Vorzugswürdigkeit einer Unterbringung eines Kranken nach dem ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 413
Sicherungsverfahren und Legalitätsprinzip - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 339
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07
Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07 - Rdn. 5.
- OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
Sicherungsverfahren: Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft im …
Denn Einleitung und Durchführung des Sicherungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft erfolgen nicht nach dem Legalitäts-, sondern nach dem Opportunitätsprinzip; die Entschließung über die Stellung eines Antrags im Sicherungsverfahren liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft (BGHSt 47, 52, 53; BGH NStZ-RR 2007, 339; RGSt 72, 143, 144), wobei maßgeblich ist, ob die anzuordnende Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 413 Rdnr. 10).